Änderung der Grunderwerbsteuer
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Änderung der Grunderwerbsteuer

Änderung der Grunderwerbsteuer
18 Jan 2022

Ab dem 1. Januar 2022 gibt es eine Änderung bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer. Früher richtete sich die Steuer nach dem in der Kaufurkunde angegebenen Wert der Immobilie.

Von nun an wird auch der Katasterwert (Referenzwert) berücksichtigt. Dieser Wert wird von den Steuerbehörden festgelegt.


Von nun an wird die Grunderwerbsteuer auf den höheren dieser beiden Werte einbehalten.

Beispiel 1

Eine Immobilie wird für 400.000 € mit der entsprechenden ITP-Steuer von 10 % gekauft. (ITP = Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales). Der Referenzwert der Immobilie beläuft sich auf 423.600 €.

Statt 40.000 € muss der Käufer in diesem Fall 42.360 € (d. h. 2.360 € mehr) zahlen.

 

Ist der Referenzwert niedriger als der Einkaufspreis, wird der höhere Betrag verwendet.

Beispiel 2

Ein Haus wird für 450.000 € mit der entsprechenden ITP-Steuer von 10 % verkauft. Bei einer Überprüfung stellt sich heraus, dass der Referenzwert niedriger ist, nämlich 423.600 €.

In diesem Fall beträgt die Grunderwerbsteuer 45.000 € und nicht 42.360 €.


Orange Villas in Moraira rät dazu, beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie IMMER einen Anwalt zu beauftragen. Am besten ist es, einen lokalen Anwalt zu wählen. Dieser Rechtsberater kennt die spanischen und lokalen Gesetze viel besser als jemand in Ihrem eigenen Land. 

Sie wissen nicht, welchen Anwalt Sie wählen sollen? Orange Villas Real Estate & Development arbeitet mit einer Reihe von renommierten Anwaltskanzleien in der Region zusammen. Sie können uns immer um Rat fragen.


(traduziert mit DeepL)

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